Gift im System
Das europäische Zulassungsverfahren für Pestizide ist intransparent und fehleranfällig. Eine Datenanalyse des BR zeigt, wie Behörden Risikobewertungen der Industrie übernehmen. Ob die Gefährlichkeit eines Stoffes wirklich überprüft wurde, ist nicht nachvollziehbar.
Die Obststände sind dieser Tage voll damit: Mandarinen, Orangen und Clementinen. Zum Schutz vor Insekten und anderen Schädlingen setzen Landwirte auf den Einsatz von Pestiziden. Doch Pestizide sind umstritten, da die Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nur schwer abzuschätzen sind.
Ein umstrittener Wirkstoff ist Chlorpyrifos, ein hochwirksames Nervengift, das vor allem bei Zitrusfrüchten zur Bekämpfung von Insekten eingesetzt wird. Erst vor wenigen Wochen geriet die europaweite Zulassung von Chlorpyrifos in die Kritik: Wissenschaftler hatten aufgedeckt, dass die für die Risikobewertung zuständige Behörde fehlerhafte Angaben des Herstellers offenbar ungeprüft übernommen hatte. Brisante Daten zur Gesundheitsgefährdung schon bei geringer Dosis fielen so unter den Tisch. Chlorpyrifos steht im Verdacht, die Gehirnentwicklung von Ungeborenen zu schädigen.
Wie kritisch bewerten Behörden Gesundheitsgefahren?
Daten- und Wissenschaftsjournalisten des BR haben für 25 verschiedene Pestizidwirkstoffe die Zulassungsanträge der Hersteller mit den Bewertungsberichten der zuständigen europäischen Behörden verglichen. Die Zulassung dieser Wirkstoffe wurde in den vergangenen Jahren verlängert. Verglichen wurde der Teil der Dokumente, in dem es um Risiken für die Gesundheit geht. Mit Hilfe eines Algorithmus haben die Journalisten nach wörtlichen Textübernahmen gesucht, vor allem an Stellen, an denen eine unabhängige Risikoeinschätzung der Behörde gefordert wäre.
Die Datenanalyse zeigt: Zahlreiche Behörden haben großzügig Textteile aus den Zulassungsanträgen der Industrie kopiert, ohne dies ausreichend zu kennzeichnen. Bei 15 von 25 untersuchten Wirkstoffen ist das besonders problematisch, denn es wurden sogar Einschätzungen zum Risikopotential der Stoffe übernommen – ohne dass klar wird, ob die Textteile von der Behörde kritisch überprüft wurden. Drei Beispiele:
Prosulfuron
Unkrautbekämpfungsmittel mit dem Wirkstoff Prosulfuron kamen erstmals 1994 auf den Markt und werden vor allem im Maisanbau eingesetzt. Prosulfuron ist in 20 EU-Mitgliedsstaaten zugelassen, unter anderem in Deutschland.
- Antragsteller: Syngenta
- Zuständiger Mitgliedsstaat: Frankreich (ANSES)
- Aktuelle Zulassung: 2017 bis 2024
- Eigenschaften:* gesundheitsschädlich bei Verschlucken, giftig für Wasserlebewesen
- Textübernahmen im Bewertungsbericht pro Seite:
Anteil der übernommenen Sätze: 0 % 100 %
Die Auswertung zeigt, dass die zuständige französische Prüfbehörde ANSES in ihrem Bericht an zahlreichen Stellen Textteile des Herstellers übernommen hat, ohne dies zu kennzeichnen. Bei der Übernahme von Studien-Beschreibungen ist das nicht unbedingt kritisch, aber schlechte wissenschaftliche Praxis. Problematisch sind jedoch Textstellen, in denen die Behörde wortgleich die Risikobewertung der Industrie übernimmt. In diesem Beispiel, auf Seite 10 des Bewertungsberichts, geht es darum, ob der Wirkstoff das Erbgut eines Organismus verändert (Ames-Test):
Antrag des Herstellers Syngenta:
Bewertungsbericht Frankreichs (ANSES):
Die Einschätzung des Herstellers könnte durchaus richtig sein, jedoch entspricht dieses Vorgehen nicht den Anforderungen der EU an eine unabhängige und objektive Risikobewertung. Denn es ist nicht nachvollziehbar, ob die Behörde die Einschätzung überprüft hat. Auf BR-Anfrage hat die ANSES bis Redaktionsschluss nicht reagiert.
Sulfosulfuron
Ein weiterer Wirkstoff für die Unkrautbekämpfung ist Sulfosulfuron. Es wird vor allem im Getreideanbau eingesetzt. In Deutschland sind Produkte mit Sulfosulfuron seit einigen Jahren nicht mehr zugelassen – im Gegensatz zu 16 anderen EU-Staaten, zum Beispiel Spanien und Frankreich.
- Antragsteller: Monsanto
- Zuständiger Mitgliedsstaat: Schweden (KEMI)
- Aktuelle Zulassung: 2016 bis 2030
- Eigenschaften:* giftig für Wasserlebewesen
- Textübernahmen im Bewertungsbericht pro Seite:
Anteil der übernommenen Sätze: 0 % 100 %
In diesem Fall wurden neben Studienbeschreibungen auch Schlussfolgerungen aus dem Antrag übernommen. Dabei hat die Behörde Texte stellenweise umformuliert oder gekürzt, was allerdings nicht transparent wird. Denn die Übernahmen aus dem Antrag sind nicht als Zitate gekennzeichnet, wie auf Seite 9 des Berichts:
Antrag des Herstellers Monsanto:
Bewertungsbericht Schwedens (KEMI):
Auf BR-Anfrage erklärt die Leiterin von KEMI, Katarina Lundberg, die Übernahmen so: „Wir müssen unsere Zeit so effizient wie möglich nutzen, und das heißt, sie für die Bewertung zu nutzen. Ein Antrags-Dossier für eine Neuzulassung kann 50.000 bis 150.000 Seiten enthalten, eine einzelne Studie 1.000 Seiten und mehr.“
Pyridat
Unkrautbekämpfungsmittel auf der Basis von Pyridat werden schon seit Anfang der 80er Jahre unter anderem im Gemüseanbau verwendet. Produkte mit diesem Wirkstoff sind in allen EU-Mitgliedsländern zugelassen.
- Antragsteller: Belchim
- Zuständiger Mitgliedsstaat: Österreich (AGES)
- Aktuelle Zulassung: 2016 bis 2030
- Eigenschaften:* verursacht Hautreizungen oder allergische Hautreaktionen, giftig für Wasserlebewesen
- Textübernahmen im Bewertungsbericht pro Seite:
Anteil der übernommenen Sätze: 0 % 100 %
Auch die österreichische Gesundheitsagentur AGES übernimmt neben Studienbeschreibungen auch Risikobewertungen aus dem Antrag, ohne dies zu kennzeichnen, wie zum Beispiel auf Seite 25 des Berichts. Teilweise werden Absätze durch Ergänzungen und Auslassungen leicht verändert.
Antrag des Herstellers Belchim:
Bewertungsbericht Österreichs (AGES):
Auf BR-Anfrage antwortet die AGES bis Redaktionsschluss nicht.
Nachbesserungen dringend nötig
Eigentlich verpflichtet die EU die nationalen Prüfbehörden, eine „unabhängige, objektive und transparente Bewertung“ der Anträge vorzunehmen. Oftmals ist in einem Bewertungsbericht jedoch nicht zu erkennen, ob ein Text aus der Feder des Herstellers oder der Behörde stammt: Quellenangaben fehlen meist. Der renommierte Plagiatsgutachter Stefan Weber, der schon den Bericht zu Glyphosat auf Übernahmen von Herstellerangaben geprüft hat, kritisiert die fehlende Transparenz: Es werde nicht klar, woher der Text der Behördenbewertung ursprünglich stammt. Doch als viel schwerwiegender stuft er die Tatsache ein, dass auch wissenschaftliche Schlussfolgerungen übernommen werden.
Der Hersteller wird sich nicht über Urheberrechtsverletzungen beschweren. Im Gegenteil, er freut sich über eine Prüfbehörde, die zu 70 % Copy & Paste macht.
Letztlich verantwortlich für die Risikoeinschätzung auf Basis der Berichte der jeweiligen nationalen Behörde ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Auf BR-Anfrage räumt die EFSA ein, dass Übernahmen aus Herstelleranträgen in der Vergangenheit nicht ausreichend gekennzeichnet wurden. Textübernahmen von den Herstellern sieht sie aber nicht pauschal als problematisch an: „Die Aufgabe der Behörde ist es, die Selbsteinschätzung des Herstellers zu überprüfen und nicht alles neu zu schreiben.“ Angesprochen auf die zahlreichen Übernahmen, sagt der Leiter der EFSA Bernhard Url im BR-Interview: „Wir gehen davon aus, dass die Behörde prüft, ob es auch der Realität entspricht, bevor sie etwas übernimmt.“
Der Plagiatsforscher Stefan Weber bleibt bei seiner Kritik: „Natürlich kann die Behörde sagen, wir sind genau derselben Meinung, aber der Gleichklang der Meinungen zwischen Industrie und Behörde ist hier schon sehr verwunderlich.”
Ungeprüfte Übernahmen oder Fehler bei der Risikobewertung können weitreichende Folgen haben. Unter Umständen wird ein Wirkstoff zugelassen, dessen Risiken von den Prüfbehörden unterschätzt oder nicht erkannt wurden. Ist er einmal in der EU zugelassen, bleibt ein Wirkstoff zwischen 10 und 15 Jahren auf dem Markt, bevor er erneut bewertet wird.
Wie werden Pestizide in der EU zugelassen?
Die Zulassung eines Pestizidwirkstoffs in Europa ist ein langwieriger Prozess. Dieser Aufwand ist jedoch notwendig um festzustellen, ob ein Wirkstoff nicht nur wirksam, sondern auch umwelt- und gesundheitsverträglich ist.
1 Der Hersteller beauftragt Studien, welche die Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Wirkstoffes belegen.
2 Der Zulassungsantrag des Herstellers wird an die Europäische Kommission gestellt.
3 Die Europäische Kommission beauftragt einen der Mitgliedstaaten mit der Überprüfung des Zulassungsantrags.
4 In Deutschland kümmern sich drei Behörden um die Bewertung des Zulassungsantrags.
5 In enger Zusammenarbeit mit dem Mitgliedsstaat erarbeitet die EFSA einen Abschlussbericht.
6 Die Öffentlichkeit, andere Mitgliedstaaten und die Hersteller dürfen den Berichtsentwurf kommentieren.
7 Der kommentierte Abschlussbericht, mit einer Empfehlung der EFSA, wird der EU-Kommission zur Abstimmung vorgelegt.
8 Wurde ein Wirkstoff genehmigt, kann der Hersteller die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff beantragen.
Fehler im System
Die Industrie drängt auf ein schnelles Verfahren, denn sie will ihre Produkte auf dem Markt platzieren. Laut „CropLife“, einem internationalen Verbund von Konzernen wie Bayer, Syngenta oder BASF, investieren Unternehmen durchschnittlich 71 Millionen Dollar in toxikologische und ökologische Teststudien eines Pestizidwirkstoffs. Innerhalb eines Jahres sollte ein Herstellerantrag bei der EU durchgearbeitet sein. Das Dossier umfasst eine Auswertung bereits vorhandener Literatur zu einem Wirkstoff und nach Angaben der Hersteller oft über 100 Studien, die sie selbst in Auftrag gegeben haben – mit den dazugehörenden Rohdaten.
Zur Bewältigung dieser Datenmenge stehen den Behörden oft nur wenige Mitarbeiter zur Verfügung. Ist das zu schaffen? Der Druck ist immens, sagt ein Behördeninsider, der anonym bleiben möchte. „Das sind sehr, sehr viele Daten, und man muss irgendwie auswählen, welche Studien man sich genau anschaut, weil wir begrenzte Ressourcen haben. Es gibt zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten große Unterschiede, wie viel Ressourcen und Personal sie da reinstecken können. Wenn wir genug Zeit haben, dann können wir die Fehler in den Daten finden. Aber wenn der Hersteller etwas verbergen und hübsche Statistiken präsentieren will, dann besteht die Chance, dass die Prüfbehörden es übersehen.“
Sonderausschuss soll Zulassungsverfahren in der EU verbessern
Ein Sonderausschuss des Europäischen Parlaments für das Genehmigungsverfahren für Pestizide (kurz PEST-Ausschuss) hat in den vergangenen neun Monaten Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie das Zulassungsverfahren transparenter werden könnte.
Ich finde es wichtig, dass alle diese Studien, inklusive der Rohdaten, für externe und wissenschaftliche Gutachten zugänglich sind.
Der EVP-Abgeordnete und Ausschuss-Berichterstatter Norbert Lins lehnt im Interview mit dem BR eine vollständige Veröffentlichung der Herstellerdaten ab: „Das würde die Wettbewerbsfähigkeit und das Geschäftsmodell der Unternehmen in Frage stellen, wenn sie zu jedem Zeitpunkt des Entwicklungsprozesses Zugang zu Rohdaten gewährleisten müssten.“
Die SPD-Abgeordnete Maria Noichl, ebenfalls Mitglied im PEST-Ausschuss, ist anderer Meinung: Man müsse den Milliarden-Konzernen nun die Stirn bieten, so Noichl. „Es kann nicht sein, dass man sich bei der Zulassung auf Daten beruft, die nicht auf dem Tisch liegen“, sagt die EU-Parlamentarierin dem BR und fordert mehr Transparenz bei den Rohdaten. Im Januar 2019 soll das EU-Parlament über die Reformvorschläge des PEST-Ausschusses abstimmen.
Datenanalyse
Untersucht wurden jeweils Herstelleranträge und Bewertungsberichte zu 25 verschiedenen Pestizidwirkstoffen. Ausgewählt haben wir Wirkstoffe, deren Zulassung in den vergangenen Jahren verlängert wurde. Um die zahlreichen textlichen Übernahmen in den teilweise hundertseitigen Dokumenten zu finden, haben wir eine Ähnlichkeitssuche entwickelt.
Verglichen wurden jeweils die Textabschnitte zum Thema Toxikologie, insgesamt rund 7.500 Seiten. Die Darstellung der Suchergebnisse als Strichcode-Diagramm half uns dabei, kritische Dokumente und Textpassagen schnell zu identifizieren. Als „Übernahme in den Bewertungsbericht“ wurden Sätze gewertet, die zu mindestens 75 Prozent mit einem Satz aus dem Herstellerantrag übereinstimmen (Dice-Koeffizient) und eine bestimmte Mindestlänge (50 Zeichen) haben.
*Quelle für die Einschätzung zur Gefährlichkeit der einzelnen Substanzen: EU-Pestiziddatenbank.
Analyse auf Github: 2018-pestizidzulassungen-analyse
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