Häufig gestellte Fragen
Wir haben herausgefunden, dass Menschen mit ausländischem Namen auf dem Mietmarkt diskriminiert werden. Wir, das sind die Datenjournalismus-Teams des Bayerischen Rundfunks und des SPIEGEL. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu unserer Recherche.
Woher stammen die Daten?
Wir haben die Daten selbst erhoben, indem wir automatisiert auf Wohnungsangebote im Internet geantwortet haben. Die erhaltenen Antwortmails haben wir als Zu- oder Absagen eingestuft. Unser Datensatz besteht also aus E‑Mails.
Auf welche Anzeigen habt ihr geantwortet?
Wir haben auf Anzeigen geantwortet, die bei den Online-Portalen Immobilienscout24 und Immowelt erschienen sind. Die von uns angeschriebenen Wohnungen waren für Singles bezahlbar und vergleichbar in Größe und Preis. Die untersuchten Städte waren Berlin, Dortmund, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, Magdeburg, München und Nürnberg.
Wer sind Hanna und Ismail?
Hanna und Ismail sind zwei unserer fiktiven Testpersonen, mit denen wir uns auf die Wohnungen beworben haben. Hanna Berg steht für eine deutsche Bewerberin, Ismail Hamed für einen arabischen Bewerber. Dürfen wir vorstellen? Unsere Testpersonen:
- Daniel Buschle, männlich, deutsch
- Nina Weiss, weiblich, deutsch
- Stephan Braun, männlich, deutsch
- Hanna Berg, weiblich, deutsch
- Hamit Yilmaz, männlich, türkisch
- Aylin Demirci, weiblich, türkisch
- Stefano Loguercio, männlich, italienisch
- Vittoria di Lauro, weiblich, italienisch
- Mikolaj Janowski, männlich, polnisch
- Milena Adamowicz, weiblich, polnisch
- Ismail Hamed , männlich, arabisch
- Maryam Abedini, weiblich, arabisch
Abgesehen vom Namen verfügen sie alle über die gleichen Voraussetzungen: jung, perfekte Deutschkenntnisse, einen festen Job im Bereich Marketing.
Wie habt ihr die Antworten ausgewertet?
Ausschlaggebend für uns war, ob eine Testperson eine Zusage oder eine Absage für eine Wohnungsbesichtigung erhalten hat. Hat eine Testperson eine Zusage erhalten, eine andere hingegen auf die gleiche Wohnung eine Absage oder keine Antwort, haben wir das als Diskriminierung gewertet.
Ihr sprecht von Diskriminierung und Chancen - gibt es da einen Unterschied?
Ja, den gibt es. Wir berechnen die Diskriminierungsquoten, da sie das Ausmaß der Benachteiligung der von uns untersuchten Minderheiten am besten ausdrücken. Das Chancenverhältnis ermöglicht es hingegen, die vier ausländischen Gruppen zusammenzufassen und Aussagen auf Stadtebene zu treffen. Mehr dazu in unserer Methodik.
Was haben die Vermieter dazu gesagt? Seid ihr aufgeflogen?
Wir haben uns in einem Spannungsfeld bewegt: Einerseits mussten die Kontaktaufnahmen in engem zeitlichen Abstand erfolgen und vergleichbar sein, andererseits konnten wir die Anbieter nicht innerhalb kürzester Zeit mit mehreren sehr ähnlichen Anfragen konfrontieren. Wir haben die Anfragen deshalb immer in einem zeitlichen Abstand von etwa 30 Minuten versendet und die Texte leicht variiert. Einige Fälle sind uns bekannt, in denen Vermieter dennoch Verdacht geschöpft haben, dass etwas nicht stimmt. Aber wir haben immerhin knapp 8.000 verwertbare Antworten erhalten – und diese Fälle haben wir ausgewertet.
Ist Diskriminierung nach Herkunft nicht verboten?
Doch, ist sie. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft unzulässig. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Wohnungsbewerber vom Gericht Schadenersatz zugesprochen wurde, weil sie bei der Wohnungsvergabe diskriminiert wurden.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich diskriminiert wurde?
In vielen deutschen Städten gibt es Antidiskriminierungsstellen, die Betroffene beraten und unterstützen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet eine Übersicht über die Anlaufstellen: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/
Habt ihr Fragen, Kritik oder Anregungen zu unserem Projekt? Wir freuen uns über Eure Rückmeldung per E-Mail oder auf Twitter (BR Data, SPIEGEL ONLINE).